Sonntag, 4. Oktober 2009

Albeni Bau Tourismus Handel Industrie Ltd. Seit.5/1997

Albeni Bau, Tourismus, Handel, Industrie Ltd. ist seit über 12 Jahren vor Ort und kauft und verkauft Türkei Immobilien.

Beteiligt an Immobilien-Unternehmen & Sponser für Türkei Tourismus.

Das Unternehmen wird mit dem Fokus auf die Direktansprache & Kontakte,eigenständig geführt. Die Branchenschwerpunkte des Unternehmens liegen in den Bereichen Immobilien, Finanzen und Handel, sowie im Bereich Auswandern.

Die Vor und Nachteile werden gezielt persönlich von Rene Herboth
Geschäftsführender Gesellschafter vorgestellt.

Mein praktisches Wissen & Zeigen soll ihr Vorteil sein.

Erfolgreiche Menschen lernen von den Erfahrungen der anderen.

Auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht.

http://reneherboth.blogspot.com/

Mittwoch, 25. Februar 2009

Hauskauf in der Türkei und wichtiger Anhang

Auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht

1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nicht verpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 Quadratmetern Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!Quelle: 2008 Bellevue and More GmbH----------------------------------------------------------------------------------------------Wichtiger Anhang von;Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Ltd, ist die Firma die seit 08.05. 1997 über sicheren Immobilien Erwerb schreibt und die Firma die am meisten kopiert wurde,seit über 12 Jahren.Ob bei Veröffentlichungen oder Ideen die sichtbar sind.
Wichtig einTipp aus der Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht, beim Immobilienkauf in der Türkei.

Da fast jeder Untenehmer heute schnell eine Immobilien- oder Maklerfirma innerhalb 3 Tage in der Türkei eröffnen kann, bzw sich an einen Unternehmen vor Ort beteiligen kann bitte ich sie, kaufen sie bei dem Unternehmen der ihnen auch das Grundbuch Tapu,----vor jeder Anzahlung ----vereidigt Übersetzt erklären und zeigen kann.

Hier ein Link von 139 Makler - Firmen und Bauunternehmen ; von Antalya bis Alanya.

http://www.albenionline.com/de/tuerkei/immobilien


Lassen sie sich immer den allerneusten Katasterauszug zeigen, bevor sie 1 Euro Anzahlen. In Alanya zb. ist es eine Etage über dem Grundbuchamt.

Rene Herboth, Geschäftsführender Gesellschafter
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Sie dürfen meinen Artikel kopieren.
Gepostet von Rene Herboth Albeni Bau Tourismus Handel & Industrie Türkei

Mittwoch, 9. April 2008

Rene Herboth

Ich freue mich über jeden herzlichen offenen ehrl.Kontakt. Ich bin äusserlich u.innerlich sehr jung geblieben, bin sehr offen u.direkt.( manchen zu ehrlich )
Ich habe eine Menge Humor & lebe u. geniesse jeden Tag.
Denken Sie daran nehmen sie sich Zeit bei ihrer Wahl ihrer Türkei Immobilie.
Meine Empfehlung mieten sie sich doch erst mal ein Objekt in der Türkei,bevor sie schnell und überredet kaufen.
Erfogreiche Menschen lernen aus den Fehlern anderer. Lernen Sie von meinen.

Dienstag, 8. April 2008

Wichtg ; Auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.

Mein Vorschlag,aus der Praxis, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben. Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.Wichtig.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Bitte beachten Sie----keine Anzahlung----bevor sie nicht das Grundbuch (Tapu ) mit ihren eingetragenen Namen in den Händen haben.

Bitte lesen Sie auch hier meine anderen wichtigen Informationen für einen sicheren Immobilienerwerb in der Türkei.
Mit sonnigen Grüssen Rene Herboth

Freitag, 7. September 2007

Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn.

Aus über 10 Jahren praktischer Erfahrung.Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie.Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell »beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! Der Notar hat keinerlei Pflichten bei Immobilienkäufen, und tritt bei Immobilienkaufverträgen nur als Zeuge auf, und das auch nur, wenn Sie es wünschen.Ein "notarieller Immobilienkauf-Vertrag" wird nach dem türkischen Notargesetz zwar ebenfalls »öffentlich beurkundet«, ist aber nach dem Immobiliengesetz als »öffentliche Beurkundung« nur vor dem Notar und dem Käufer, aber (noch) nicht vor dem Grundbuchbeamten, gültig. Der Vertrag wird durch den Notar weder als Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen, noch gibt er dem Käufer Sicherheit für gezahlte Summen. Dieses Schriftstück ist keine Urkunde und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bestätigt das Schreiben lediglich, dass Sie einen "notariell beglaubigten Immobilienkauf-Vertrag" abgeschlossen haben, der, gesetzlich gesehen, nur eine "unverbindliche Kaufabsicht" darstellt.Nur, wenn dieser durch öffentliche Beurkundung vor einem Notar »notariell beglaubigte Immobilien-Kaufvertrag« vor dem Grundbuchbeamten durch »Konversion« in eine »Auflassung mit Grundbucheintrag« und anschließender Aushändigung in Form des »Tapu« umgewandelt wurde, ist dieser Immobilien-Kaufvertrag rechtswirksam gültig. Das heißt für einen Immobilienkäufer:Eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar ist nach dem Notargesetz eine »öffentliche Beurkundung« vor einem Notar, und daher als notariell beglaubigte »unverbindliche Kaufabsicht« solange gesetzlich gültig, bis diese Kaufabsicht entweder vor dem Grundbuchbeamten in einen »Vorvertrag« umgewandelt und im Grundbuch eingetragen, oder aber gleich als endgültiger Immobilienkaufvertrag in eine Auflassung umgewandelt und im Grundbuch eingetragen und danach als »Tapu« ausgehändigt wird. Die beglaubigte Ausfertigung eines »Immobilien-Kaufvertrages« durch einen Notar muss daher immer zunächst vor dem Grundbuchbeamten gewandelt und im Grundbuch als »Vorvertrag« eingetragen werden, um später als Auflassung (dokumentiert mit einem Tapu) gültig zu sein. Nur mit einer Eintragung als "Vorvertrag" im Grundbuch sichern Sie sich die von Ihnen gezahlten Gelder! Es handelt sich also bei der »öffentlichen Beurkundung« vor einem Notar und/oder beim Grundbuchamt um zwei völlig getrennte Vorgänge! Immobilieninteressenten.Bitte beachten sie in der Zukunft! Erst das Tapu,Grundbuch,dann das Geld!!! Bitte leisten Sie auch keine Anzahlung,bevor Sie alles vor Ort selbst geprüft haben.Türkei bleibt und ist ein wunderschönes Land,nur bitte beachten Sie,Sicherheit geht vor Gewinn. Quelle; Albeni Bau Tourismus Handel &Industrie sie dürfen diesen Beitrag kopieren.